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Zuständigkeiten

Sachliche und örtliche Zuständigkeiten


Sachliche Zuständigkeit

bedeutet, dass dem Amtsgericht Hildesheim in den folgenden Bereichen die erstinstanzliche Entscheidungszuständigkeit zugewiesen ist:

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten:

  • Das Amtsgericht ist in allgemeinen privatrechtlichen Streitigkeiten unter natürlichen oder juristischen Personen zur Entscheidung berufen, wenn der Streitwert 5.000 € nicht übersteigt, außerdem bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen über Wohnraum.
  • Zur so genannten Zivilgerichtsbarkeit gehören zudem die Kindschafts-, Unterhalts- und Familienverfahren.
  • Zwangsvollstreckungsverfahren einschließlich Zwangsversteigerungen zählen ebenfalls zu diesem Bereich.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren:

  • Die verschiedenen Spruchkörper des Amtsgerichts entscheiden in Strafverfahren der leichten bis mittelschweren Kriminalität, außerdem in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
  • Im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung, sind bestimmte Entscheidungen von dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu treffen.

Freiwillige Gerichtsbarkeit:

  • Zu diesem Bereich gehören die Vormundschafts-, Betreuungs- und Grundbuch- Insolvenz- Nachlasssachen, sowie die Registerangelegenheiten

Weitere Zuständigkeitsbereiche:

  • Besondere Freiheitsentziehungsverfahren (z. B. Unterbringung von Personen zum Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung in geschlossenen Einrichtungen sowie Abschiebehaftverfahren)


Weitere Informationen zu den einzelnen Sachgebieten/Zuständigkeiten finden Sie im Landesjustizportal.


Örtliche Zuständigkeit

bedeutet in der Regel der Wohnort eines Beteiligten, der Ort einer Handlung oder der Ort an dem sich eine Sache befindet. Soweit diese Umstände vorliegen, ist das Amtsgericht Hildesheim geographisch für die folgenden Gemeinden zuständig:


Stadt Hildesheim

mit den Ortsteilen: Achtum, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum, Marienburg, Marienrode, Neuhof, Ochtersum, Sorsum, Uppen

Gemeinde Algermissen

mit den Ortsteilen: Bledeln, Groß Lobke, Lühnde, Ummeln, Wätzum

Gemeinde Bad Salzdetfurth

mit den Ortsteilen: Bodenburg, Breinum, Detfurth, Groß Düngen, Hockeln, Heinde, Klein Düngen, Listringen, Lechstedt, Östrum, Wesseln, Wehrstedt

Gemeinde Bockenem

mit den Ortsteilen : Bültum, Bornum am Harz, Bönnien, Groß Ilde, Hary, Jerze, Königsdahlum, Klein Ilde, Mahlum, Nette, Ortshausen, Schlewecke, Störy, Upstedt, Volkersheim, Werder, Wohlenhausen

Gemeinde Diekholzen

mit den Ortsteilen: Barienrode, Egenstedt, Söhre

Gemeinde Giesen

mit den Ortsteilen: Ahrbergen, Emmerke, Groß Förste, Groß Giesen, Hasede

Gemeinde Harsum

mit den Ortsteilen: Adlum, Asel, Borsum, Hüddessum, Hönnersum, Klein Förste, Machtsum, Rautenberg

Gemeinde Holle

mit den Ortsteilen: Derneburg, Grasdorf, Hackenstedt, Heersum, Henneckenrode, Luttrum, Söder, Sillium, Sottrum

Gemeinde Sarstedt

mit den Ortsteilen: Giften, Gödringen, Heisede, Ruthe, Schliekum, Hotteln

Gemeinde Schellerten

mit den Ortsteilen: Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garbolzum/Garmissen, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Wendhausen, Wöhle

Gemeinde Söhlde

mit den Ortsteilen: Bettrum, Feldbergen, Groß Himstedt, Hoheneggelsen, Klein Himstedt, Mölme, Nettlingen, Steinbrück

Zustaendigkeiten Bildrechte: Heike, Kurz, LGLN

Zustaendigkeiten

Mahngericht

Mahnverfahren werden - mit Ausnahme von Altverfahren - nicht vom Amtsgericht Hildesheim, sondern vom Amtsgericht Uelzen als zentrales Mahngericht bearbeitet.

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