Zuständigkeiten
Sachliche und örtliche Zuständigkeiten
bedeutet, dass dem Amtsgericht Hildesheim in den folgenden Bereichen die erstinstanzliche Entscheidungszuständigkeit zugewiesen ist:
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten:
- Das Amtsgericht ist in allgemeinen privatrechtlichen Streitigkeiten unter natürlichen oder juristischen Personen zur Entscheidung berufen, wenn der Streitwert 5.000 € nicht übersteigt, außerdem bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen über Wohnraum.
- Zur so genannten Zivilgerichtsbarkeit gehören zudem die Kindschafts-, Unterhalts- und Familienverfahren.
- Zwangsvollstreckungsverfahren einschließlich Zwangsversteigerungen zählen ebenfalls zu diesem Bereich.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren:
- Die verschiedenen Spruchkörper des Amtsgerichts entscheiden in Strafverfahren der leichten bis mittelschweren Kriminalität, außerdem in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten.
- Im Ermittlungsverfahren, also vor Anklageerhebung, sind bestimmte Entscheidungen von dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts zu treffen.
Freiwillige Gerichtsbarkeit:
- Zu diesem Bereich gehören die Vormundschafts-, Betreuungs- und Grundbuch- Insolvenz- Nachlasssachen, sowie die Registerangelegenheiten
Weitere Zuständigkeitsbereiche:
- Besondere Freiheitsentziehungsverfahren (z. B. Unterbringung von Personen zum Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung in geschlossenen Einrichtungen sowie Abschiebehaftverfahren)
Weitere Informationen zu den einzelnen Sachgebieten/Zuständigkeiten finden Sie im Landesjustizportal.
Örtliche Zuständigkeit
bedeutet in der Regel der Wohnort eines Beteiligten, der Ort einer Handlung oder der Ort an dem sich eine Sache befindet. Soweit diese Umstände vorliegen, ist das Amtsgericht Hildesheim geographisch für die folgenden Gemeinden zuständig:
Stadt Hildesheim
mit den Ortsteilen: Achtum, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Himmelsthür, Itzum, Marienburg, Marienrode, Neuhof, Ochtersum, Sorsum, Uppen
Gemeinde Algermissen
mit den Ortsteilen: Bledeln, Groß Lobke, Lühnde, Ummeln, Wätzum
Gemeinde Bad Salzdetfurth
mit den Ortsteilen: Bodenburg, Breinum, Detfurth, Groß Düngen, Hockeln, Heinde, Klein Düngen, Listringen, Lechstedt, Östrum, Wesseln, Wehrstedt
Gemeinde Bockenem
mit den Ortsteilen : Bültum, Bornum am Harz, Bönnien, Groß Ilde, Hary, Jerze, Königsdahlum, Klein Ilde, Mahlum, Nette, Ortshausen, Schlewecke, Störy, Upstedt, Volkersheim, Werder, Wohlenhausen
Gemeinde Diekholzen
mit den Ortsteilen: Barienrode, Egenstedt, Söhre
Gemeinde Giesen
mit den Ortsteilen: Ahrbergen, Emmerke, Groß Förste, Groß Giesen, Hasede
Gemeinde Harsum
mit den Ortsteilen: Adlum, Asel, Borsum, Hüddessum, Hönnersum, Klein Förste, Machtsum, Rautenberg
Gemeinde Holle
mit den Ortsteilen: Derneburg, Grasdorf, Hackenstedt, Heersum, Henneckenrode, Luttrum, Söder, Sillium, Sottrum
Gemeinde Sarstedt
mit den Ortsteilen: Giften, Gödringen, Heisede, Ruthe, Schliekum, Hotteln
Gemeinde Schellerten
mit den Ortsteilen: Ahstedt, Bettmar, Dingelbe, Dinklar, Farmsen, Garbolzum/Garmissen, Kemme, Oedelum, Ottbergen, Wendhausen, Wöhle
Gemeinde Söhlde
mit den Ortsteilen: Bettrum, Feldbergen, Groß Himstedt, Hoheneggelsen, Klein Himstedt, Mölme, Nettlingen, Steinbrück
Zustaendigkeiten
Mahnverfahren werden - mit Ausnahme von Altverfahren - nicht vom Amtsgericht Hildesheim, sondern vom Amtsgericht Uelzen als zentrales Mahngericht bearbeitet.