Elektronischer Rechtsverkehr "ERV"
ERV und De-Mail-Dienst,
Hinweis für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs
Seit dem 01.01.2018 ist der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern elektronisch kommuniziert werden.
Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente können Sie mithin seit dem 01.01.2018 auch in elektronischer Form einreichen.
Eine Übermittlung per einfache E-Mail ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig der Postweg zu nutzen ist.
Wichtiger Hinweis
Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Hildesheim ist unter der Adresse govello-1166698072999-000010162 zu erreichen.
Das Amtsgericht Hildesheim ist erreichbar über die egvp-Adresse:
ag-hildesheim at egvp.de-mail.de
Für mehr Auskünfte und Erläuterungen klicken Sie dazu auf folgenden LINK:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Deutschland x Digital x Sicher x BSI
Elektronischer Rechtsverkehr
im Allgemeinen und explizit zur Einführung der elektronischen eGrundakte in Grundbuchsachen auf der Seite des Nds. Landesjustizportals