Elektronischer Rechtsverkehr "ERV"
ERV und De-Mail-Dienst
Hinweis für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs
Ab dem 01.01.2018 wird der elektronische Rechtsverkehr in der Justiz eröffnet. Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften kann dann rechtswirksam mit allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den Gerichtsvollziehern elektronisch kommuniziert werden.
Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente können Sie mithin ab dem 01.01.2018 auch in elektronischer Form einreichen.
Eine Übermittlung per einfache E-Mail ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs unzulässig. Das bedeutet, dass sich für die meisten Bürger nichts ändert und auch künftig der Postweg zu nutzen ist.
Wichtiger Hinweis
Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam über-mittelt werden.
Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Amtsgerichts Hildesheim ist unter der Adresse govello-1166698072999-000010162 zu erreichen.
Das Amtsgericht Hildesheim ist erreichbar über De-Mail erreichbar:
govello-1166698072999-000010162 at egvp.de-mail.de
als auch über die egvp-Adresse:
ag-hildesheim at egvp.de-mail.de
Informationen und weitere Erklärung zum De-Mail-Dienst
De-Mail - Sicherer und einfacher elektronischer Nachrichtenverkehr (PDF) (32-seitige Broschüre)
Klicken Sie dazu auf folgenden LINK:
bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/EGovernment/DeMail
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