Dolmetscher und Übersetzer
Informationen für Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen
Rechtsgrundlagen für die Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher bzw. die Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer sind in den Paragrafen des Niedersächsischen Justizgesetzes zu finden.
Zuständig für die Beeidigungen bzw. Ermächtigungen ist das:
Landgericht Hannover
Der Präsident
Volgersweg 65
30175 Hannover.
Weitere Informationen zur Beeidigung bzw. Ermächtigung erhalten Sie auf der Homepage des Landgerichts Hannover.
Übersetzter / Dolmetscher
haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über die in der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer geschaffen.