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Aushänge an der Gerichtstafel



Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information.

Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im örtlichen Tagesblatt, durch die Hildesheimer Allgemeine Zeitung.*


Für Bekanntmachungen über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Justizportal-Verfahren (zvg-portal.de) als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.*



Alle Angaben sind ohne Gewähr!


*Amtliche Bekanntmachungen der Gerichte

AV d. MJ v. 16. 11. 2021 (1243/1 - 201. 17)

- Nds. Rpfl. S. 396 - VORIS 11500

AV d. MJ v. 5. 5. 2020 - Nds. Rpfl. S. 299 –

1. Soweit die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen in dem für die Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt vorgeschrieben ist, bestimmt die Behördenleiterin oder der Behördenleiter jedes Gerichts ein geeignetes öffentliches Blatt (z. B. örtliche Tageszeitung, die in dem Bezirk des Gerichts am meisten verbreitet ist). Die Bestimmung ist durch Aushang an der Gerichtstafel und durch Veröffentlichung in der Niedersächsischen Rechtspflege öffentlich bekannt zu machen.

2. Für Bekanntmachungen nach § 38 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Portal www.zvg-portal.de als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.

3. Diese AV tritt am 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft. Die Bezugs-AV tritt mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.

Aushang:



Öffentliche

Aufforderung

Amtsgericht Hildesheim

Nachlassgericht

zur Gerichtstafel am: 17.12.2025

veröffentlichen bis: 29.01.2026


10 VI 680/2025

16.12.2025

in der Nachlassangelegenheit

Norbert Zetsche,
geboren am 03.06.1934 in Hannover,
verstorben am 04.06.1994,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in

- Erblasser -

konnten Erbinnen oder Erben nicht ermitteln werden.

Daher wird jede Person, der ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, ihr Recht innerhalb von sechs Wochen ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hildesheim anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass eine andere Erbin oder ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist.

Der Nachlasswert beträgt ca. 1.420,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Lüders

Rechtspflegerin

Aushaenge an der Gerichtstafel Bildrechte: MJ

Aushänge an der Gerichtstafel

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