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Aushänge an der Gerichtstafel



Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information.

Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im örtlichen Tagesblatt, durch die Hildesheimer Allgemeine Zeitung.*


Für Bekanntmachungen über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Justizportal-Verfahren (zvg-portal.de) als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.*



Alle Angaben sind ohne Gewähr!


*Amtliche Bekanntmachungen der Gerichte

AV d. MJ v. 16. 11. 2021 (1243/1 - 201. 17)

- Nds. Rpfl. S. 396 - VORIS 11500

AV d. MJ v. 5. 5. 2020 - Nds. Rpfl. S. 299 –

1. Soweit die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen in dem für die Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt vorgeschrieben ist, bestimmt die Behördenleiterin oder der Behördenleiter jedes Gerichts ein geeignetes öffentliches Blatt (z. B. örtliche Tageszeitung, die in dem Bezirk des Gerichts am meisten verbreitet ist). Die Bestimmung ist durch Aushang an der Gerichtstafel und durch Veröffentlichung in der Niedersächsischen Rechtspflege öffentlich bekannt zu machen.

2. Für Bekanntmachungen nach § 38 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Portal www.zvg-portal.de als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.

3. Diese AV tritt am 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft. Die Bezugs-AV tritt mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.

Aushang:



Öffentliche Bekanntmachung

Amtsgericht

Hildesheim

10 VI 437/03

08.01.2025

zur Gerichtstafel am: 16.01.2025

veröffentlicht bis:

In der Nachlassangelegenheit

Alma Ella Lemke geb. Schmidt,

geboren am 04.05.1912 in Bethkenhammer,

verstorben am 25.04.2003 in Hildesheim,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hildesheim

wurde mit Beschluss vom 08.01.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hildesheim vom 14.08.2003 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.

Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.

Jürgens

Rechtspfleger

Öffentliche

Aufforderung

Amtsgericht

Hildesheim

20.01.2025

9 VI 674/93

zur Gerichtstafel am: 22.01.2025

veröffentlicht bis:

In der Nachlassangelegenheit

Edith Berta Frieda Maria Becker geb. Wiskemann,

geboren am 25.04.1920 in Friedrichsroda,

verstorben am 20.07.1993 in Hildesheim

konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hildesheim anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 20.000,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Behrens

Rechtspflegerin

Öffentliche

Aufforderung

Amtsgericht

Hildesheim

9 VI 419/94

24.01.2025

zur Gerichtstafel am: 27.01.2025

veröffentlicht bis:

In der Nachlassangelegenheit

Elsbeth Diedrichs,

geboren am 28.01.1931,

verstorben am 15.07.1994

konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hildesheim anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 1.600,00 DM.

Tischer

Rechtspflegerin

Öffentliche

Aufforderung

Amtsgericht

Hildesheim

9 VI 53/25

22.01.2025

zur Gerichtstafel am: 14.02.2025

veröffentlicht bis:

In der Nachlassangelegenheit

Anna Jäkel,

geboren am 01.10.1907,

verstorben am 02.01.1994

konnten Erben nicht ermittelt werden. Daher wird jeder, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hildesheim anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als das Land Niedersachsen nicht vorhanden ist. Der Nachlasswert beträgt ca. 3.000,00 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Tischer

Rechtspflegerin

Aushaenge an der Gerichtstafel Bildrechte: MJ

Aushänge an der Gerichtstafel

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