Aushänge an der Gerichtstafel
Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information.
Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im örtlichen Tagesblatt, durch die Hildesheimer Allgemeine Zeitung.*
Für Bekanntmachungen über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Justizportal-Verfahren (zvg-portal.de) als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.*
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
*Amtliche Bekanntmachungen der Gerichte
AV d. MJ v. 16. 11. 2021 (1243/1 - 201. 17)
- Nds. Rpfl. S. 396 - VORIS 11500
AV d. MJ v. 5. 5. 2020 - Nds. Rpfl. S. 299 –
1. Soweit die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen in dem für die Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt vorgeschrieben ist, bestimmt die Behördenleiterin oder der Behördenleiter jedes Gerichts ein geeignetes öffentliches Blatt (z. B. örtliche Tageszeitung, die in dem Bezirk des Gerichts am meisten verbreitet ist). Die Bestimmung ist durch Aushang an der Gerichtstafel und durch Veröffentlichung in der Niedersächsischen Rechtspflege öffentlich bekannt zu machen.
2. Für Bekanntmachungen nach § 38 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Portal www.zvg-portal.de als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.
3. Diese AV tritt am 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft. Die Bezugs-AV tritt mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.Aushang:
Öffentliche Bekanntmachung |
Amtsgericht Hildesheim |
9 VI 1213/2022 |
05.12.2024 |
|
|
|
|
|
zur Gerichtstafel am: 09.12.2024 |
|
veröffentlicht bis: |
In der Nachlassangelegenheit
Holger Busche,
geboren am 01.06.1956 in Rautenberg,
verstorben am 05.11.2022 in Harsum,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in 31177 Harsum
wurde mit Beschluss vom 05.12.2024 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hildesheim vom 21.12.2022 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.
Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.
Oberg
Rechtspflegerin
Öffentliche Bekanntmachung |
Amtsgericht Hildesheim |
10 VI 437/03 |
|
|
08.01.2025 |
|
zur Gerichtstafel am: 16.01.2025 |
|
veröffentlicht bis: |
In der Nachlassangelegenheit
Alma Ella Lemke geb. Schmidt,
geboren am 04.05.1912 in Bethkenhammer,
verstorben am 25.04.2003 in Hildesheim,
mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hildesheim
wurde mit Beschluss vom 08.01.2025 die Kraftloserklärung des Erbscheins des Amtsgerichts Hildesheim vom 14.08.2003 ausgesprochen. Sie wird mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung des Beschlusses in die öffentlichen Blätter wirksam.
Wer eine Ausfertigung des betroffenen Erbscheins in Besitz hat, wird gleichwohl aufgefordert, diese dem Gericht abzuliefern.
Jürgens
Rechtspfleger
Aushänge an der Gerichtstafel