Längere Bearbeitungszeiten und eingeschränkte Erreichbarkeit
Bei dem Amtsgericht Hildesheim wird seit Oktober 2024 sukzessive in allen Abteilungen der gesamte Dienstbetrieb auf eine rein elektronische Aktenführung, Aktenbearbeitung und Kommunikation umgestellt.
Die Einführung der sog. e-Akte in Nachlasssachen, Betreuungssachen, Vollstreckungssachen, Beratungshilfesachen, Landwirtschaftssachen u.a. steht unmittelbar bevor. Im Laufe des Spätsommers wird auch die Aktenführung in Straf- und Bußgeldsachen von der Papierakte auf die elektronische Akte umgestellt.
Der organisatorische Aufwand ist enorm, die technischen Herausforderungen sind es ebenfalls. Zudem laufen leider nicht alle Programme reibungsfrei. In einer Zeit bestehender personeller Engpässe lassen sich Verzögerungen in der Bearbeitung leider trotz größter Anstrengungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht vermeiden. Wir sind bemüht, allen Anliegen gleichwohl gerecht zu werden. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder fernmündlichen Sachstandsanfragen ab. Die Digitalisierung und eine zunehmend elektronische Kommunikation wird mit dem Einsatz geeigneter Programme langfristig zu einer effizienteren Bearbeitungsweise führen und damit zu einer Entlastung beitragen – in der derzeitigen Übergangsphase erfordert sie indes zusätzliche Ressourcen. Für die aktuell entstehenden Verzögerungen bitten wir um Verständnis.
Alle professionellen Rechtsanwender einschließlich Berufsbetreuer, Sachverständige und Dolmetscher sind aufgefordert, fortan Anträge und Eingaben nur noch elektronisch einzureichen. Für Bürgerinnen und Bürger gibt es für die sichere Kommunikation mit dem Gericht das digitale Justizpostfach. Einfache Emails sind allerdings nicht dazu geeignet, mit dem Gericht rechtskonform zu kommunizieren. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Stichwort Justizportal des Bundes und der Länder: Elektronischer Rechtsverkehr für Bürgerinnen und Bürger
Aktuell: Die elektronische Akte soll zum 24. Juli 2025 rechtsverbindlich in den Rechtsgebieten Betreuung, Nachlass, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Landwirtschaftssachen, Beratungshilfe, Aufgebote, Hinterlegungssachen und Zwangsvollstreckungssachen eingeführt werden.
Bitte sehen Sie daher insbesondere in der Zeit vom 21.07.2025 bis 08.08.2025 nach Möglichkeit von persönlichen Antragstellungen und telefonischen Anfragen - auch Terminanfragen - ab, um eine zügige Umstellung auf die elektronische Aktenführung zu gewährleisten.
Für dringende Anliegen steht das Amtsgericht Hildesheim selbstverständlich zur Verfügung. Richten Sie eine Rückrufbitte (mit Angabe des Grundes Ihres Anliegens und der besonderen Eilbedürftigkeit) per E-Mail an folgenden Adressaten
in folgenden Angelegenheiten: |
an: |
Betreuungssachen |
AGHI-Betreuungsgericht@justiz.niedersachsen.de |
Nachlasssachen, Hinterlegungssachen, Landwirtschaftssachen |
AGHI-Nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de |
Zwangsvollstreckungssachen |
AGHI-Vollstreckung@justiz.niedersachsen.de |
Zwangsversteigerungssachen, |
AGHI-Zwangsversteigerung@justiz.niedersachsen.de |
Justizservice, Beratungshilfe, Aufgebote |
AGHI-zentralerJustizservice@justiz.niedersachsen.de |
Standesamtssachen |
AGHI-Familie@justiz.niedersachsen.de |
Erneut: Bitte beachten Sie, dass eine rechtswirksame Antragstellung per E-Mail nicht möglich ist!
ERV - eAkte