Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf der Seite des Ministeriums, dort erhalten Sie auch als Download die Broschüre „Bürgerinnen und Bürger im Richteramt - Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz in Niedersachen"
Schöffinnen und Schöffen
Die Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung ist bis heute eine wichtige Errungenschaft des modernen rechtsstaatlichen Strafprozesses. Schöffinnen und Schöffen gestalten den Strafprozess mit. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Dadurch erfolgt eine demokratische Kontrolle der Justiz. Die Strafgerichtsbarkeit wird transparenter. Dies führt zu einem besseren Verständnis der Entscheidungen und zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in die Strafjustiz.
Gerichte mit Schöffenbeteiligung
Schöffinnen und Schöffen werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts, des erweiterten Schöffengerichts und des Jugendschöffengerichts eingesetzt. Das Schöffengericht und das Jugendschöffengericht sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Das erweiterte Schöffengericht tagt mit zwei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen.
Bei den Landgerichten sind die Schöffinnen und Schöffen Teil der kleinen und großen Strafkammern, der kleinen und großen Jugendkammern sowie des Schwurgerichts. Die kleinen Strafkammern und kleinen Jugendkammern sind mit einer Berufsrichterin oder einem Berufsrichter und zwei Schöffinnen oder Schöffen, die großen Strafkammern und großen Jugendkammern mit zwei oder drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen besetzt. Das Schwurgericht entscheidet stets mit drei Berufsrichterinnen oder Berufsrichtern und zwei Schöffinnen oder Schöffen.
Schoeffen