Studentenpraktikum
Die Praktikumsplätze für 2025 sind vergeben.
Für das Praktikum 2026 werden noch keine Bewerbungen angenommen. Das Bewerbungsverfahren beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2025.
Im Sommersemester findet kein Gerichtspraktikum statt, da das
L a n d g e r i c h t Hildesheim
eine Gruppenarbeitsgemeinschaft anbietet.
Beim Amtsgericht Hildesheim können Jurastudentinnen und Jurastudenten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) vom 22.10.1993 (Nds. GVBL.
S. 449); geändert durch Gesetz vom 18.09.2003 (Nds. GVBL. S. 346), §§ 14, 15 der Verordnung zum Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAVO) vom 02.11.1993 (Nds. GVBL.
S. 561), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.09.2003 (Nds. GVBL. S. 356) ausgebildet werden.
Hier werden Studentenpraktika als Ferienpraktika mit einer Dauer von vier Wochen angeboten. Die Ableistung eines Gerichtspraktikums ist nach den jeweiligen Landesjustizprüfungsordnungen in den meisten Bundesländern Voraussetzung für die Zulassung zum Ersten Juristischen Staatsexamen. Es besteht aus einem zivilrechtlichen und aus einem strafrechtlichen Teil und vermittelt zudem erste Kenntnisse über das Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Ob Sie als Interessent nach der an Ihrem Studienort geltenden Prüfungsordnung die Voraussetzung für die Teilnahme erfüllen und damit die Teilnahmebescheinigung vom zuständigen Landesjustizprüfungsamt anerkannt wird, liegt in Ihrer Verantwortung. Die Prüfungsämter erkannten, wenn die Teilnehmer die jeweiligen persönlichen Voraussetzungen (z. B. Mindestsemesterzahl oder bestimmte Scheine) erfüllen, bisher ausnahmslos die Teilnahmebescheinigung an.
Ihre Bewerbung - ohne Bewerbungsmappe - mit Lebenslauf und Kopie der Immatrikulationsbescheinigung richten Sie bitte an:
Amtsgericht Hildesheim
- Verwaltungsabteilung -
Kaiserstr. 60
31134 Hildesheim
Geben Sie bitte einen Zeitraum von mindestens 6 Wochen an, in dem Sie das 4-wöchige Praktikum ableisten können.
Im Sommersemester können Sie an der Gruppenarbeitsgemeinschaft für Studenten beim Landgericht Hildesheim teilnehmen. Die Teilnahme an der einen regen Austausch ermöglichenden Gruppenarbeitsgemeinschaft ersetzt die Ferienpraxis beim Amtsgericht. Sie kann anstelle der Einzelbeschäftigung gewählt werden (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG, § 15 NJAVO).
Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Landgericht Hildesheim.
Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung (Praktikum)!
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