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Dolmetscher und Übersetzer


Informationen für Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen


Rechtsgrundlagen für die Beeidigung als Dolmetscherin oder Dolmetscher bzw. die Ermächtigung als Übersetzerin oder Übersetzer sind in den Paragrafen des Niedersächsischen Justizgesetzes zu finden.


Zuständig für die Beeidigungen bzw. Ermächtigungen ist das:


Landgericht Hannover

Der Präsident

Volgersweg 65

30175 Hannover.


Weitere Informationen zur Beeidigung bzw. Ermächtigung erhalten Sie auf der Homepage des Landgerichts Hannover.

Mit der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

haben die Landesjustizverwaltungen eine Plattform zur Information über die in der Bundesrepublik Deutschland allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer geschaffen.

Uebersetzter Dolmetscher Bildrechte: Femke Block

Uebersetzter Dolmetscher

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