Schülerpraktikum in der Justiz
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Beim Amtsgericht Hildesheim können Schülerinnen und Schüler ein Schulpraktikum absolvieren. Ein Praktikum in der Justiz gibt erste Einblicke in die betrieblichen Zusammenhänge eines Gerichtes. Hierbei werden den Schülerinnen und Schülern die Berufe der Justizbeamtinnen und Justizbeamten im einfachen, mittleren und gehobenen Justizdienst sowie der Richterinnen und Richter vorgestellt. Ferner erhalten sie Gelegenheit, an Verhandlungen teilzunehmen. Die Schüler können so eine persönliche Orientierung über ihren weiteren Ausbildungsweg gewinnen. Ihre Bewerbung - ohne Bewerbungsmappe - mit Lebenslauf und Kopie des letzten Zeugnisses unter Angabe des Zeitraums richten Sie bitte an: Amtsgericht Hildesheim Bei einer Bewerbung per Mail darf der Anhang aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung grundsätzlich schriftlich ein. Jede Bewerbung wird schriftlich beantwortet. Wenn ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, erhält die Schülerin oder der Schüler eine schriftliche Praktikumszusage, die dann der jeweiligen Schule vorgelegt werden kann. Zu Beginn des Praktikums werden die Schülerinnen und Schüler nach dem Verpflichtungsgesetz förmlich verpflichtet. Sodann erhalten sie einen Praktikumsplan. Dieser regelt ihre Aufgaben und die einzelnen Stationen. Während des Praktikums gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Das bedeutet unter anderem, dass die Praktikanten an 5 Arbeitstagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) in der Zeit von etwa 08:00 Uhr bis ca. 14:00 Uhr, an Freitagen und vor arbeitsfreien Tagen bis ca. 12:00 Uhr die Arbeit im Gericht kennenlernen. Für die Dauer des Praktikums unterliegen die Schülerinnen und Schüler zudem der gesetzlichen Unfallversicherung. Da es sich bei dem Praktikum weder um ein Ausbildungs- noch um ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne von arbeitsrechtlichen Vorschriften handelt, wird keine Vergütung gewährt. Abschließend wird eine Teilnahmebescheinigung erteilt (kein Zeugnis). |
1 Woche vor und nach, sowie während der Schulferien werden keine Praktikumsplätze vergeben!
Schuelerpraktikum