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Aushänge an der Gerichtstafel



Die Veröffentlichungen der Aufgebote im Internet dienen Ihrer unverbindlichen Information.

Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt im örtlichen Tagesblatt, durch die Hildesheimer Allgemeine Zeitung.*


Für Bekanntmachungen über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Justizportal-Verfahren (zvg-portal.de) als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.*



Alle Angaben sind ohne Gewähr!


*Amtliche Bekanntmachungen der Gerichte

AV d. MJ v. 16. 11. 2021 (1243/1 - 201. 17)

- Nds. Rpfl. S. 396 - VORIS 11500

AV d. MJ v. 5. 5. 2020 - Nds. Rpfl. S. 299 –

1. Soweit die Veröffentlichung gerichtlicher Bekanntmachungen in dem für die Bekanntmachungen des Gerichts bestimmten Blatt vorgeschrieben ist, bestimmt die Behördenleiterin oder der Behördenleiter jedes Gerichts ein geeignetes öffentliches Blatt (z. B. örtliche Tageszeitung, die in dem Bezirk des Gerichts am meisten verbreitet ist). Die Bestimmung ist durch Aushang an der Gerichtstafel und durch Veröffentlichung in der Niedersächsischen Rechtspflege öffentlich bekannt zu machen.

2. Für Bekanntmachungen nach § 38 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung wird das Portal www.zvg-portal.de als elektronisches Informations- und Kommunikationssystem bestimmt.

3. Diese AV tritt am 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft. Die Bezugs-AV tritt mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft.

Aushang:



Öffentliche

Aufforderung

Amtsgericht

Hildesheim

9 VI 283/24

14.06.2024

In der Nachlassangelegenheit

Manfred Herbert Runge,

geboren am 29.09.1958 in Himmelsthür,

verstorben am 03.03.2023 in Hildesheim,

mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Hildesheim

hat Martina Klußmann beantragt, den Fiskus als Erben durch Erbschein auszuweisen. Die Darstellung möglicher erbberechtigter Personen ist lückenhaft und konnte durch Ermittlungen des Gerichts nicht geklärt werden.

Daher wird jeder noch nicht Beteiligte, dem ein Erbrecht am Nachlass zusteht, aufgefordert, sein Recht binnen

6 Wochen

ab Veröffentlichung bei dem Nachlassgericht Hildesheim anzumelden und das Erbrecht nachzuweisen, da andernfalls ein Erbschein ohne Berücksichtigung der diesen Personen möglicherweise zustehenden Erbrechte erteilt wird. Der Nachlasswert beträgt ca. 10.822,07 €, wovon gegebenenfalls noch Kosten in Abzug zu bringen sind.

Saake

Rechtspflegerin

Zum Aushang an die Gerichtstafel für 6 Wochen

Angeheftet: 20.06.2024

Abgenommen:

Aushaenge an der Gerichtstafel Bildrechte: MJ

Aushänge an der Gerichtstafel

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