Corona-Virus
Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung
des Corona-Virus
Aktuell bestehen keine grundsätzlichen Einschränkungen des Dienstbetriebs und des Publikumsverkehrs aus Gründen des Infektionsschutzes.
In einzelnen Verhandlungen kann die/der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.
Stand: 04.07.2022
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