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Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte „Online-Grundbuchauszüge“ an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Möglicherweise erheben die Anbieter überhöhte oder zusätzliche Gebühren. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch die Grundbuchämter zurückgewiesen.
Grundbuchauszüge können grundsätzlich direkt beim zuständigen Grundbuchamt erfordert werden. Im Niedersächsischen Landesjustizportal ist ein Antragsvordruck zum Download bereitgestellt:
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